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Gian Trepp: Telefoninterview mit Rudolf Elmer |
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Frage Gian Trepp: In der Schweiz werden sie vielfach als dubioser Datendieb wahrgenommen, der die Interessen seiner früheren Arbeitgeberin Bank Julius Bär verraten hat. In Deutschland hingegen ist es gerade umgekehrt, dort gelten die Geschäftspraktiken der Bank Bär als dubios, und sie als ehrlicher Whistleblower. Wie würden sie sich selber beschreiben. ANTWORT Rudolf Elmer: Ich sehe mich als Whistleblower, der auf Missstände wie Steuerhinterziehung und -betrug, Verstösse gegen anerkannte internationale Buchhaltungsstandards, falsche Beurkundungen, Sozialabgabenhinterziehung und dubiose Transaktionen aufmerksam macht. Aber auch als Mensch und Familienvater, der in eine Position gedrängt wurde, die mich gezwungen hat, aktiv zu werden. Ich betrachte mich gleichzeitig als Opfer und als Täter. Die Bank und gewisse Kunden hingegen, stellen sich gemäss Presseberichten nur als Opfer dar – Während Julius Bär seit 1974 von der Einheit auf den Cayman Islands profitierte und hunderte von Millionen Franken am Fiskus vorbeischleuste. Frage: Wie lange, mit welchen Funktionen und auf welchen Hierarchiestufen arbeiteten sie für die Bank Bär? ANTWORT: Ich kam 1987 als Eigenössisch Diplomierter Treuhänder von der Treuhandfirma KPMG als Revisor zur Bank Bär in Zürich. Dort war ich in der internen Revision tätig bis ich im September 1994 bis November 2002 zur Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd. Cayman Islands wechselte. Dort hatte ich die Funktion eines Chief Operating Officer. Ich war für eine ganze Reihe von Arbeitsbereichen tätig. Mein Pflichtenheft umfasste die die Infrastruktur, Datenverarbeitung, Buchhaltung, sämtliche internen Abläufe im Bereich Banking, Trust und Company und Fondgeschäft, Compliance und Geldwäschereibekämpfung. Dazu versah ich auch die Funktion eines Investment Manager für Julius Baer Hedge Fonds und einen Private Equity Fonds. Frage: Was machte die seit 1974 existierende Bär-Tochterbank auf Cayman? Wenn es stimmt, dass man nirgendwo besser Steuern hinterziehen kann als in der Schweiz, warum braucht es dazu einen Ableger in der Karibik? ANTWORT: Cayman kennt im Gegensatz zur Schweiz keine Steuern. Das Cayman-Bankgeheimnis verhindert auch, dass die Schweizer Steuerbehörden dort die Bücher einsehen können. Zusätzlich zur Steuerfreiheit weist Cayman dank generell liberaler Gesetze auch rechtliche und bankengesetzliche Vorteile für internationale Anleger und die Bank auf. Dazu kommt, dass Cayman gleich wie die Schweiz ein Bankgeheimnis kennt, was doppelten Schutz für Schweizer Banken und ihre Kunden bedeutet. Auch gab es zu meiner Zeit, grossen Verhandlungsspielraum in allen Bereichen und die Arbeitsweise der Aufsichtsbehörden beeindruckte mich nicht, d.h. war klar ein Vorteil für die Finanzindustrie. >Frage: Sie beschuldigen die Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd. Cayman Islands der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und dokumentieren diese Aktivitäten ausführlich auf den Webbseiten wikileaks.org und swisswhistleblower.com mit hunderten von Dokumenten. Die Bank Bär weist alle Vorwürfe zurück. Sind Steuerbehörden aufgrund dieser Information ihres Wissens irgendwo aktiv geworden. ANTWORT: Steuerstrafverfahren sind der Öffentlichkeit in aller Regel nicht zugänglich. Aber aufgrund von Einvernahmeprotokollen der Kapo Zürich weiss ich, dass in der Schweiz aufgund dieser Akten Straf- und Nachsteuerverfahren eingeleitet worden sind. In Deutschland hatte ich zwei Vorladungen von Steuerbehörden und seit gestern ist mir bekannt, dass nun die US-amerikanische Steuerpolizei Internal Revenue Services USA Untersuchungen eingeleitet hatte. Ich gehe davon aus, dass es auch Verfahren gibt, von denen ich nichts weiss. Frage: Warum wurden sie im Dezember 2002 von Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd. Cayman Islands entlassen. ANTWORT: Die vorgeschobene Begründung war, dass ich bei einem Lügendetektortest, der von mir und einem Teil der Mitarbeiter als „Management-Clearance“ verlangt wurde, nicht kooperiert hätte. Konkrete Gründe wurden mir allerdings nie genannt. Der Test-Experte hatte gemäss meinem Anwalt auch keinen schriftlichen Bericht abgliefert. Lügendetektorentests sind grundsätzlich umstritten, in meinem Fall kommt noch dazu, dass ich, obwohl krankgeschrieben, den Arzt nicht konsultieren konnte. Ganz abgesehen davon, dass der Test nachgewiesenermassen völlig unprofessionell durchgeführt wurde z.B. hatte man sogar mein Einverständnisformular im Nachhinein abgeändert und den Text „das Resultat des Test kann nicht zur Entlassung eines Mitarbeiters herbeigezogen werden“ herausgestrichen (ich hatte alle Aenderung initalisiert nur diese nicht!). Ein solches Vorgehen würde in den USA, es war ein amerikanischer Experte, zu einer Klage in mehrerer Millionenhöhe führen. Cayman hat keine rechtlichen Bestimmungen in dieser Sache und die Bank und deren Anwälte hatte dies geschickt ausgenützt. Frage: Wenn der Lügendetektortest nur ein vorgeschobener Grund war, was war dann der tatsächliche Grund? ANTWORT: Ich sehe mehrere Gründe. Zum einen waren meine guten Beziehungen zum Bär-Hauptsitz in Zürich dem CEO und dem amerikanischen Verwaltungsräten ein Dorn im Auge. Ferner war da meine kritische Haltung zu gewissen Geschäftspraktiken, die ich mehrmals geäussert habe. Ich musste namens der Bank Sachverhalte darstellen, die nicht den Tatsachen entsprachen. Schliesslich lief gegen mich auch ein gezieltes Mobbing. Zwei Tage vor dem Lügendetektortest sagte mir der CEO, die Bank wolle mich draussen haben und es wäre wohl besser ich machte einen tiefen Tauchgang und komme nicht wieder. Frage: Seit ihrer Entlassung vor über sieben Jahren hat sich ihr Konflikt mit der ehemaligen Arbeitgeberin ständig verschärft. Wo liegen ihrer Meinung nach die Ursache dieser Eskalation? ANTWORT: Ich wurde aufgrund vorgeschobener Gründe entlassen. Versprechungen, mir Krankenkosten von US Dollar 20’000 zu bezahlen wurden nicht eingehalten, obwohl ich die Belege zweimal eingereicht hatte. Die Bank hat AHV-Beiträge nicht einbezahlt. Als ich meine Rechte einforderte, wurde mir im Gespräch mit Julius Bär Holding klar gesagt, dass man mich fertig machen werde, falls ich die Bank anklage. Die Bank engagierte Deutsche und Schweizerische Privatdetektive, die unter dem Begriff Observierung massives Stalking gegen meine Familie sowie auch Wohnungsnachbarn und Mitarbeiter an der Arbeitsstelle ausübten. Dass versetzte mich in Angst und Schrecken,. Ich fühlte mich nicht mehr sicher, ob ich am nächsten Tag noch lebe und habe deshalb ich sehr viel dokumentiert und Abschiedsbriefe geschrieben. Gewisse Daten die ich noch aus meiner Zeit in Cayman hatte, bekamen für mich den Charakter einer Lebensversicherung. Ich habe diese Daten in meine Verteidigungsstrategie eingebaut und wollte auch aufzeigen, welche dubiosen Geschäfte in Cayman abgewickelt wurden. Das habe ich den Verwaltungsrat der Bank und einige ihrer Kunden wissen lassen. Erpressung war nicht im Spiel! Neben der Peitsche gab es von der Bank Bär auch das Zuckerbrot: Man bot mir erst nach dem massiven Stalking und Untersuchungshaft 500'000 Franken bezahlt in 60 Monatsraten (Schweigegeld) an, was ich jedoch ablehnte. Ich wollte nicht wieder ein Teil des Systems der verschwiegenen Banker werden, mein Prozess der persönlichen ethischen und moralischen Entwicklung war bereits zuweit vorgeschritten. Sicher jeder Mensch hat seinen Preis, doch bin ich heute froh, dass ich ablehnte. Frage: Sie haben auf der Webseite wikileaks.org interne Akten von Julius Baer Bank and Trust Co. Ltd. Cayman Islands publiziert, welche diese Tochter der Bär Holding der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bezichtigen. Dagegen hat die Bank Bär in den USA erfolglose juristische Schritte unternommen. Unter diesen Akten, finden sich neben echtem Material auch Fälschungen, beispielsweise ein Brief der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel. Wie kamen sie an die Akten, die sie auf wikileaks.org und swisswhistleblower.com hochgeladen haben? ANTWORT: Aufgrund meines Pflichtenheftes auf den Cayman Islands musste ich täglich Datensicherungen nach Hause nehmen für den Fall, dass dem Bankgebäude über Nacht etwas geschieht, beispielsweise ein Brand oder ein Hurrikan. Nach meiner Entlassung hatte meine Frau der Bank einige Gegenstände übergeben, ich selber war zu diesem Zeitpunkt wegen einer Rückenoperation bereits in die Schweiz zurückgekehrt und konnte aus gesundheitlichen Gründen für Monate nicht mehr nach Cayman gehen. Dabei blieben drei dieser Magnetbänder unbeabsichtigt in einer Bananenkiste liegen und kamen mit dem restlichen Hausrat zurück in die Schweiz. Frage: Im Juli 2005 bekam die Wirtschaftszeitung Cash eine CD mit internenen Daten der Bank Bär zugeschickt. Im September 2005 wurden sie nach Ermittlungen der Zürcher Staatsanwaltschaft Aufgrund einer Klage der Bank Bär wegen „Drohungen etc.“ für einen Monat in Untersuchungshaft gesetzt. Wo steht dieses Verfahren heute? ANTWORT: Hier möchte ich zuerst Mängel in der Arbeit der Zürcher Justitz klarstellen. Die Verlängerung der Untersuchungshaft wurde anfänglich vom Richter damit begründet, ich zitiere „“unter Hinweis auf das Teilgeständnis des Angeschuldigten sowie auf die belastenden Aussagen der Geschädigten Ranitha Kumarasamy (Ehefrau des Angeschuldigten)“. Ich kenne diese Frau nicht und ein Teilgeständnis habe ich auch nicht abgelegt.Meine letzte Einvernahme in dieser Sache war am 14. Februar 2008. Ein Ende der Ermittlungen ist 2 1/2 Jahre nach meiner Freilassung noch nicht absehbar. Es macht den Eindruch, dass das Verfahren pendent gehalten wird, damit Verjährungsfristen ablaufen. Ferner bestehen auch erhebliche Zweifel an der Zuständigkeit der Schweizer Justiz. Ganz abgesehen davon, dass von einer unbefugten Datenbeschaffung gemäss anklagende Staatsanwältin nicht ausgegangen werden kann, stellt sich die Frage, ob Bankdaten aus Cayman dem Schweizer Bankgeheimnis überhaupt unterstehen. Frage: Konnten sie nach ihrem Gefängnisaufenthalt wieder eine Arbeitsstelle finden? ANTWORT: Nein, weil ich wegen des Stalkings durch die Privatdetektive der Bank Bär psychisch in einer schlechten Verfassung war und profesionelle Hilfe benötige. Ich wurde für sechs Monate krank geschrieben. Die Oberärtzin der Justivollzugs des Kt. Zürich war der Meinung, ich sei als Frührentner ein Kandidat für eine 100 prozentige IV-Rente. Ich wollte jedoch wieder zurück ins Berufsleben. Nachdem ich mich erholt hatte fand ich dann auch wieder die Kraft dazu. Heute bin ich in Stellung als Projektmananger für eine der grössten Banken der Welt. An meiner Arbeitsstelle wurde ich bereits nach 18 Monaten von Managemet und Mitarbeitern für die begehrte Leistungsqualifikation „Beruflicher Superstar“ vorgeschlagen. Leider Julius Bär mein Arbeitgeber informiert und nun habe ich die dritte Stelle aufgrund der Aktionen von Julius Bär verloren. Frage: Nach dem Liechtensteiner Steuerskandal kam auch das Schweizer Bankgeheimnis wieder unter Beschuss, grosse deutsche Zeitungen haben ihre Geschichte veröffentlicht und Interwievs mit ihnen gemacht. Als Schweizer Banker mit jahrzehntelanger Berufserfahrung sind sie gegen das Bankgeheimnis. Sie sagen, damit könnten sowohl in der Schweiz als auch im Ausland Steuern hinterzogen werden. Allein – Ist ein Finanzplatz Schweiz ohne Bankgeheimnis überhaupt denkbar? ANTWORT: Ich bin der Meinung dass das Bankgeheimnis weder zeitgerecht noch gegenüber anderen Staaten heute vertretbar ist. Steuerhinterziehung, sogar Steuerbetrug und sogar geheime Verfahren (z.B. Buch „Schwindel Schweiz“ von Frau Dr. Angelika Fritz) in der Justiz werden faktisch durch das Bankgeheimnis geschützt. Was geschädigen Staaten, denen Steuersubstrat entzogen wird verständlicherweise sauer aufstösst. Auch der Schweizer Fiskus wird wie auf wikileaks gezeigt durch Steuerhinterziehung geschädigt. Ich glaube, es kann einen Finanzplatz Schweiz auch in Zukunft geben, wenn man sich auf die Stärken konzentriert und nicht versucht ein in der ganzen Welt umstrittenes Geheimnis zu verteidigen. Mit dieser Verteidigung wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats im Steuerbereich im internationalen Kontext belastet. Erklären Sie einmal einem Ausländer den Unterschied zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug sowie deren Bestrafung. In vielen Fällen erhalten sie nur ein Lächeln, das alles sagt. Uebrigens auf der Offshore Insel ist Steuerhinterziehung ein Verbrechen und wird mit Gefängnis bestraft. Frage: Was müsste denn ihrer Meinung nach konkret geändert werden, damit das Bankgeheimnis nicht mehr als Tarnkappe für Steuerhinterzieher dient? ANTWORT: Die Ausserhalb der Schweiz umstrittene Differenzierung zwischen Steuerhinterziehung und Steuerbetrug müsste abgeschafft werden, wie dies die EU verlangt. Ferner sollte die Rechtshilfe ans Ausland verbessert werden. Frage: Wird es je soweit kommen? ANTWORT: Sobald die EU den politischen Willen zur Durchsetzung entwickelt und diesen mit Massnahmen umsetzt. Dabei geht es nicht nur um die Schweiz sondern andere Steueroasen wie Liechtenstein und Luxemburg. |